MITGLIEDSBEITRÄGE

SCHÜLER / STUDENTEN

Als Schüler/Student zählen Personen ab 18 Jahren, die eine Schule oder Hochschule besuchen

48€ im Jahr

1. KIND

Als  1. Kind zählt,  das erste angemeldete Kind einer Familie unter 18 Jahren.

48€ im Jahr

2. KIND

Als 2. Kind zählt, das zweite angemeldete Kind derselben Familie unter 18 Jahren.

30€ im Jahr

3. KIND

Das 3. Kind und jedes weitere Kind, einer Familie, unter 18 Jahren ist beitragsfrei.

0€ im Jahr

Für besondere Kurse/Gruppen können  Zusatzgebühren anfallen!!

AKTIVMITGLIED

Als Aktivmitglied zählt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und aktiv am Übungsbetrieb teilnimmt.

96€ im Jahr

EHEPARTNER

Als Ehepartner zählt, wer mit einem Aktivmitglied verheiratet oder in einer Partnerschaft ist.

60€ im Jahr

MITGLIED IM EHRENAMT

Mitglied im Ehrenamt ist, wer im TuS Gottmadingen ein vom Vorstand bestätigtes Ehrenamt ausübt.

30€ im Jahr

PASSIVMITGLIED

Passivmitglied ist, wer den Verein unterstützt, ohne aktiv am Sportbetrieb teilzunehmen.

30€ im Jahr

Für besondere Kurse/Gruppen können  Zusatzgebühren anfallen!!

  • 1./2./3. Kind

    Bei Familien mit mehreren aktiven Kindern. Sofern sich der Mitgliederstatus des 1. Kindes durch Volljährigkeit oder Austritt ändert, wird auch der Mitgliederstatus der anderen Kinder, entsprechend der Eintrittsreihgenfolge angepasst.

  • Gültigkeit

    An der Hauptversammlung vom 17. Oktober 2023 wurde per Beschluss festgelegt:

    • Die Mitgliederbeiträge werden zukünftig per Beitragsordnung des TuS festgelegt.
    • Die Mitgliederbeiträge werden gemäß Beitragsordnung erhöht.
    • Die Beitragsordnung tritt zum 1.1.2024 in Kraft.
  • Kündigung

    Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 30.11. des lfd. Jahres der Geschäftsstelle vorliegen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht (auch nicht anteilig) erstattet. Noch nicht eingezogene Beiträge des lfd. Jahres sind dennoch zu entrichten.

  • Volljährigkeit

    Vollendet im lfd. Kalenderjahr ein Mitglied das 18. Lebensjahr, so wird der Mitgliederstatus mit Wirkung zum 1.1. des darauf folgenden Jahres geändert.